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Sie finden all unsere Neubauprojekte auf unserer Website unter „Wohnungsmarkt“ in den Kategorien „In Planung“ und „In Bau“. Dort können Sie sich unkompliziert und unverbindlich für Ihr Wunschprojekt vormerken lassen.
Für Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne telefonisch unter der Telefonnummer 02846/7015 zur Verfügung.
Um eine geförderte Wohnung oder ein Reihenhaus anzumieten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
• Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung/dem Reihenhaus melden.
• Die Einkommensgrenze (Nettoeinkommen des Haushalts) darf nicht überschritten werden. Diese beträgt bei einer Haushaltsgröße von
- 1 Person: € 55.000,-
- 2 Personen € 80.000,-
- Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 10.000,-
• Sie müssen österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
Sonderwohnformen
Wohnform BW „Betreutes Wohnen“:
• Sie sind über 60 Jahre alt oder
• weisen einen Behinderungsgrad von mindestens 55 % auf oder
• verfügen über mindestens Pflegestufe 2
Wohnform JW „Junges Wohnen“:
• Sie dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die aktuellsten NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien finden Sie hier.
Um Ihr Ansuchen prüfen zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:
• das ausgefüllte und unterschriebene Mietanwärterdatenblatt
• die unterschriebene Datenschutzerklärung
• eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aller einziehenden Personen ab 18 Jahren
• sämtliche Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres.
Die auszufüllenden Unterlagen erhalten Sie im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung, auf Anfrage oder werden Ihnen von uns übermittelt, sofern Sie von einem bestehenden Mieter als potenzieller Nachmieter vorgeschlagen wurden.
Sollten Sie nach der Erstellung des Mietvertrags von der Anmietung zurücktreten, behält sich die WAV das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der zweifachen Verwaltungspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verrechnen.
Die aktuelle Preisliste finden Sie hier.
Alle Vertragspartner müssen an der neuen Wohnadresse gemeldet sein. Bitte übermitteln Sie uns ehestmöglich nach der Wohnungsübernahme den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Meldezettel. Dieser wird von der WAV bestätigt (unterfertigt und mit Stempel versehen) und wieder an Sie retourniert. Mit dem bestätigten Meldezettel können Sie anschließend die Meldung Ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde vornehmen. Für alle weiteren im Haushalt lebenden Personen gilt die im Mietvertrag angeführte Person als Unterkunftsgeber. Der Meldezettel ist daher vom Hauptmieter bzw. von der Hauptmieterin zu unterzeichnen.
Den Meldezettel zum Ausdrucken finden Sie hier.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden. Das Kündigungsformular finden Sie auf unserer Website und können es uns gerne per E-Mail übermitteln. Sie müssen die Wohnung leer und besenrein zurückgeben.
Eine Checkliste zur Wohnungsrückgabe finden Sie hier.
Nein! Mit der Kündigung des Mietverhältnisses ist die Mitgliedschaft nicht automatisch gekündigt.
Im Zuge der Rückgabe Ihrer Wohneinheit oder aber auch der Weitergabe Ihrer Wohneinheit an einen Nachmieter kann die Mitgliedschaft am Übergabeprotokoll gekündigt werden.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Wenn ein Finanzierungsbeitrag einbezahlt wurde:
Vom einbezahlten Finanzierungsbeitrag wird für jedes Jahr der Mietdauer die gesetzlich vorgesehene „Verwohnung“ in Höhe von 1 % des ursprünglich einbezahlten Betrags abgezogen.
Wenn eine Kaution einbezahlt wurde:
Die Kaution wird für die Dauer des Mietverhältnisses mit einem branchenüblichen Zinssatz verzinst.
Generell gilt:
Von der Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags bzw. der Kaution werden gegebenenfalls Mietrückstände oder Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten abgezogen.
Die monatliche Zahlung beinhaltet:
• Finanzierung der Grundstücks- und Baukosten (Darlehensannuitäten) bzw. nach erfolgter Rückzahlung Grundentgelt
• Wohnzuschuss (situationsabhängig)
• Gemeindeabgaben:
- Wasserversorgung
- Kanal
- Grundsteuer
• Betriebskosten wie:
- Aufzug (wenn vorhanden)
- Müll
- Stromversorgung der allgemeinen Gebäudeteile (z.B. Stiegenhaus)
- Rauchfangkehrer
- Gebäudeversicherung
- Schädlingsbekämpfung
- Schneeräumung/Außenanlagen
- Wohnraumlüftung
- Bankspesen
- Wartung Brandschutzanlage u. Feuerlöscherprüfung
• Heizkosten (teilw.)
• Hausbetreuung, Gebäudereinigung, Gartenpflege u. Kleinreparaturen
• Verwaltungskosten
• EVB (Erhaltungs-, und Verbesserungsbeitrag)
• Rücklage
• Umsatzsteuer
• mit Erlagschein oder Online-Überweisung
• Dauerauftrag
• SEPA – Lastschrift
Wir empfehlen Ihnen das Lastschriftverfahren, da Erhöhungen oder Senkungen in der mtl. Vorschreibung hier automatisch berücksichtigt werden.
Die Miete wird am 5. jeden Monats (lt. Mietvertrag) eingezogen.
Sämtliche Umbauten, Zubauten und technische Änderungen am Bestandsobjekt, sowie melde- und anzeigepflichtige Bauvorhaben sind als Sonderwunsch bei der WAV zu melden.
Bei Unklarheiten oder für genauere Informationen können sie gerne unverbindlich in der Technikabteilung der WAV nachfragen. Für die Beantragung nutzen Sie unser Onlineformular.
Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten und Produkten unserer Bestandsobjekte können sich gerne bei Bedarf mit Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung in Verbindung setzen.
Wir übermitteln ihnen gerne die erforderlichen Dokumente.
Alle Details zur Steuerung, sowie etwaiger Fehler- und Störmeldungen können im für ihre Heizungsanlage zugehörigen Datenblatt/Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten unserer Bestandsobjekte können sie sich gerne bei Bedarf bei Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung melden. Wir übermitteln gerne die erforderlichen Dokumente.
TIPP – einige dieser Unterlagen finden Sie auch im Kundenportal (Objektsabhängig).
Alle Details zur Steuerung, sowie etwaiger Fehler- und Störmeldungen können im für Ihre Wohnraumlüftungsanlage zugehörigen Datenblatt/Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten unserer Bestandsobjekte können sie sich gerne bei Bedarf bei Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung melden. Wir übermitteln Ihnen gerne die erforderlichen Dokumente.
TIPP – einige dieser Unterlagen finden Sie auch im Kundenportal (Objektsabhängig).
Die Wartung durch die WAV wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Im Zuge dieser Wartung werden bei Bedarf die Lüftungsfilter durch unsere Servicetechniker getauscht.
Die Filter müssen jedoch auch zwischen den einzelnen Serviceintervallen durch die Bewohner getauscht werden. Die Filter können Sie über unsere Onlineformular bestellen. Für genauere Informationen können sie gerne bei Frau Philipsky unter 02846/7014-181 nachfragen.
Wohnbauplatz 1
A-3820 Raabs an der Thaya
Tel.: + 43 2846 7014
Fax.: +43 2846 7014-9
VERMIETUNG UND VERKAUF
Tel.: +43 2846 7015
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