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Fragen & Antworten

WOHNUNGSANFRAGE, MIETVERTRÄGE UND KÜNIGUNG

Ich interessiere mich für eine Wohnung oder ein Reihenhaus. Was soll ich tun?

Auf unserer Website finden Sie im Bereich „Wohnungsmarkt“ alle aktuell freien sowie in kürze frei werdenden Wohneinheiten. Über das jeweilige Inserat können Sie ganz einfach eine Anfrage zur gewünschten Einheit stellen.
Ich habe kein passendes Wohnungs- oder Reihenhausangebot gefunden. Was kann ich tun?

Mittels unseres Suchagenten, den Sie ebenfalls auf unserer Website im Bereich „Wohnungsmarkt“ finden, werden Sie automatisch und laufend über neu inserierte Objekte in Ihrer gewünschten Region informiert.
Wie kann ich mich für ein Neubauprojekt vormerken?

Sie finden all unsere Neubauprojekte auf unserer Website unter „Wohnungsmarkt“ in den Kategorien „In Planung“ und „In Bau“. Dort können Sie sich unkompliziert und unverbindlich für Ihr Wunschprojekt vormerken lassen.

Für Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne telefonisch unter der Telefonnummer 02846/7015 zur Verfügung.

Welche Kriterien sind für eine Anmietung einer Wohneinheit Voraussetzung?

Um eine geförderte Wohnung oder ein Reihenhaus anzumieten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

• Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung/dem Reihenhaus melden.
• Die Einkommensgrenze (Nettoeinkommen des Haushalts) darf nicht überschritten werden. Diese beträgt bei einer Haushaltsgröße von
      - 1 Person: € 55.000,-
      - 2 Personen € 80.000,-
      - Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 10.000,-
• Sie müssen österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.

Sonderwohnformen
Wohnform BW „Betreutes Wohnen“:
• Sie sind über 60 Jahre alt oder
• weisen einen Behinderungsgrad von mindestens 55 % auf oder
• verfügen über mindestens Pflegestufe 2

Wohnform JW „Junges Wohnen“:
• Sie dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die aktuellsten NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien finden Sie hier.

Welche Unterlagen muss ich für das Ansuchen einer Wohneinheit vorlegen?

Um Ihr Ansuchen prüfen zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:
• das ausgefüllte und unterschriebene Mietanwärterdatenblatt
• die unterschriebene Datenschutzerklärung
• eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aller einziehenden Personen ab 18 Jahren
• sämtliche Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres.

Die auszufüllenden Unterlagen erhalten Sie im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung, auf Anfrage oder werden Ihnen von uns übermittelt, sofern Sie von einem bestehenden Mieter als potenzieller Nachmieter vorgeschlagen wurden.

Bis wann muss der Finanzierungsbeitrag bzw. die Kaution einbezahlt werden?

Gemeinsam mit dem Mietvertrag erhalten Sie die entsprechenden Zahlscheine. Die Zahlungsfrist entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Die Zahlung muss jedenfalls spätestens am Tag der Schlüsselübergabe auf unserem Konto ersichtlich sein.
Was passiert, wenn ich nach der Erstellung des Mietvertrags von der Anmietung zurücktrete?

Sollten Sie nach der Erstellung des Mietvertrags von der Anmietung zurücktreten, behält sich die WAV das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der zweifachen Verwaltungspauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verrechnen.

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier.

Wie melde ich den Wohnsitz an meiner neuen Wohnadresse an?

Alle Vertragspartner müssen an der neuen Wohnadresse gemeldet sein. Bitte übermitteln Sie uns ehestmöglich nach der Wohnungsübernahme den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Meldezettel. Dieser wird von der WAV bestätigt (unterfertigt und mit Stempel versehen) und wieder an Sie retourniert. Mit dem bestätigten Meldezettel können Sie anschließend die Meldung Ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde vornehmen. Für alle weiteren im Haushalt lebenden Personen gilt die im Mietvertrag angeführte Person als Unterkunftsgeber. Der Meldezettel ist daher vom Hauptmieter bzw. von der Hauptmieterin zu unterzeichnen.

Den Meldezettel zum Ausdrucken finden Sie hier.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden. Das Kündigungsformular finden Sie auf unserer Website und können es uns gerne per E-Mail übermitteln. Sie müssen die Wohnung leer und besenrein zurückgeben.

Eine Checkliste zur Wohnungsrückgabe finden Sie hier.

Ist bei Kündigung meiner Wohnung automatisch auch meine Mitgliedschaft gekündigt?

Nein! Mit der Kündigung des Mietverhältnisses ist die Mitgliedschaft nicht automatisch gekündigt.

Im Zuge der Rückgabe Ihrer Wohneinheit oder aber auch der Weitergabe Ihrer Wohneinheit an einen Nachmieter kann die Mitgliedschaft am Übergabeprotokoll gekündigt werden.

Wann erfolgt die Rückzahlung meines Finanzierungsbeitrages/meiner Kaution?

Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Wenn ein Finanzierungsbeitrag einbezahlt wurde:
Vom einbezahlten Finanzierungsbeitrag wird für jedes Jahr der Mietdauer die gesetzlich vorgesehene „Verwohnung“ in Höhe von 1 % des ursprünglich einbezahlten Betrags abgezogen.

Wenn eine Kaution einbezahlt wurde:
Die Kaution wird für die Dauer des Mietverhältnisses mit einem branchenüblichen Zinssatz verzinst.

Generell gilt:
Von der Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags bzw. der Kaution werden gegebenenfalls Mietrückstände oder Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten abgezogen.

Kann ich selbst einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Gerne können Sie einen potenziellen Nachmieter vorschlagen. Die Prüfung der Interessenten sowie die Vergabe der Wohnung erfolgen jedoch ausschließlich durch die Genossenschaft. Selbstverständlich nehmen wir Ihren Vorschlag gerne auf und berücksichtigen ihn im weiteren Vergabeprozess.

Vorschreibung

Was bezahle ich mit meiner monatlichen Vorschreibung?

Die monatliche Zahlung beinhaltet:
• Finanzierung der Grundstücks- und Baukosten (Darlehensannuitäten) bzw. nach erfolgter Rückzahlung Grundentgelt
• Wohnzuschuss (situationsabhängig)
• Gemeindeabgaben:
     - Wasserversorgung
     - Kanal
     - Grundsteuer
• Betriebskosten wie:
     - Aufzug (wenn vorhanden)
     -  Müll
     -  Stromversorgung der allgemeinen Gebäudeteile (z.B. Stiegenhaus)
     -  Rauchfangkehrer
     -  Gebäudeversicherung
     -  Schädlingsbekämpfung
     -  Schneeräumung/Außenanlagen
     -  Wohnraumlüftung
     -  Bankspesen
     -  Wartung Brandschutzanlage u. Feuerlöscherprüfung
• Heizkosten (teilw.)
• Hausbetreuung, Gebäudereinigung, Gartenpflege u. Kleinreparaturen
• Verwaltungskosten
• EVB (Erhaltungs-, und Verbesserungsbeitrag)
• Rücklage
• Umsatzsteuer

Wie kann ich meine Vorschreibung bezahlen?

• mit Erlagschein oder Online-Überweisung
• Dauerauftrag
SEPA – Lastschrift

Wir empfehlen Ihnen das Lastschriftverfahren, da Erhöhungen oder Senkungen in der mtl. Vorschreibung hier automatisch berücksichtigt werden.

Wann wird meine Vorschreibung eingezogen?

Die Miete wird am 5. jeden Monats (lt. Mietvertrag) eingezogen.

Ich möchte meine Bankverbindung ändern oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Was soll ich tun?

Wir ersuchen Sie, unser SEPA-Lastschrift-Formular ausgefüllt und unterfertigt an uns zu retournieren!

SONDERWÜNSCHE, Wohnraumlüftung und Heizung

Sonderwünsche – was muss ich melden, was nicht?

Sämtliche Umbauten, Zubauten und technische Änderungen am Bestandsobjekt, sowie melde- und anzeigepflichtige Bauvorhaben sind als Sonderwunsch bei der WAV zu melden.

Bei Unklarheiten oder für genauere Informationen können sie gerne unverbindlich in der Technikabteilung der WAV nachfragen. Für die Beantragung nutzen Sie unser Onlineformular.

Wo finde ich nähere Informationen zu den verbauten Materialien und technischen Ausstattungen?

Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten und Produkten unserer Bestandsobjekte können sich gerne bei Bedarf mit Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung in Verbindung setzen.
Wir übermitteln ihnen gerne die erforderlichen Dokumente.

Wie funktioniert die Steuerung meiner Heizung?

Alle Details zur Steuerung, sowie etwaiger Fehler- und Störmeldungen können im für ihre Heizungsanlage zugehörigen Datenblatt/Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten unserer Bestandsobjekte können sie sich gerne bei Bedarf bei Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung melden. Wir übermitteln gerne die erforderlichen Dokumente.

TIPP – einige dieser Unterlagen finden Sie auch im Kundenportal (Objektsabhängig).

Wie funktioniert die Steuerung meiner Wohnraumlüftungsanlage?

Alle Details zur Steuerung, sowie etwaiger Fehler- und Störmeldungen können im für Ihre Wohnraumlüftungsanlage zugehörigen Datenblatt/Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Aufgrund der vielen verschiedenen Ausstattungsvarianten unserer Bestandsobjekte können sie sich gerne bei Bedarf bei Ihren zuständigen Ansprechpartnern der Hausverwaltung melden. Wir übermitteln Ihnen gerne die erforderlichen Dokumente.

TIPP – einige dieser Unterlagen finden Sie auch im Kundenportal (Objektsabhängig).

Was muss ich zur Wartung meiner Lüftungsanlage selbst erledigen bzw. was wird durch die WAV organisiert?

Die Wartung durch die WAV wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Im Zuge dieser Wartung werden bei Bedarf die Lüftungsfilter durch unsere Servicetechniker getauscht.

Die Filter müssen jedoch auch zwischen den einzelnen Serviceintervallen durch die Bewohner getauscht werden. Die Filter können Sie über unsere Onlineformular bestellen. Für genauere Informationen können sie gerne bei Frau Philipsky unter 02846/7014-181 nachfragen.

Muss ich für die Wartung der Heizungs- bzw. Lüftungsanlage etwas berücksichtigen?

Die Zugänglichkeit der Heizungs- bzw. Lüftungsanlage, sowie sämtlicher Zähler muss jederzeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für die in den Wohnhäusern verbauten Techniknischen, die von Lagerungen jeglicher Art freizuhalten sind.

Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel

Wohnbauplatz 1
A-3820 Raabs an der Thaya



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Fax.: +43 2846 7014-9

VERMIETUNG UND VERKAUF
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wav@wav-wohnen.at



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